Verkehrsrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Unfallregulierung oder Schadensabwicklung?
Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
In Ihrem Briefkasten liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in dem Ihnen Verkehrsunfallflucht vorgeworfen wird?
Sie haben ein Auto gekauft und haben Streit mit dem Verkäufer?
Zu unseren Leistungen im Verkehrsrecht gehören insbesondere:
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfall (auch mit Auslandsbezug)
- Verteidigung in Bußgeldverfahren
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
- Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kaskoversicherung
- Fahrerlaubnisrecht (insbesondere MPU)
- Fahrzeugkauf, -leasing, -finanzierung
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Alle Rechtsfragen rund um den „Abgasskandal“
Aus Begeisterung für Automobilität stehen Rechtsfragen rund um das Kraftfahrzeug im Fokus unserer Tätigkeit.
Bitten Sie bei verkehrsrechtlichen Problemen gern um Rat. Wir unterstützen Sie und stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihr Recht bekommen.
Das Verkehrsrecht setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht
- Fahrerlaubnisrecht
Bei Fragen auf diesen Gebieten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Verkehrszivilrecht
Zum Bereich des Verkehrszivilrechts gehören vor allem kauf-, miet-, delikts- und versicherungsrechtliche Themen. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie bei allen Fragen zum Fahrzeugkauf, der Fahrzeugmiete, des Neu- und Gebrauchtwagenleasings, der Finanzierung von Neu- oder Gebrauchtwagen und der Unfallregulierung.
Ganz gleich, ob es um die außergerichtliche Geltendmachung von z.B. kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, der Rückabwicklung von Leasingverträgen oder um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht: Verkehrszivilrechtliche Fragestellungen gehören seit jeher zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Verkehrsunfallrecht
In der Rechtsprechung ist schon lange anerkannt, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes selbst bei einfachen Verkehrsunfällen stets erforderlich und zweckmäßig ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Unfallversursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die entstehenden Anwaltskosten.
Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche geltend
Dies gilt nicht nur für die Blech- und Begleitschäden an ihrem Auto, wie Mietwagenkosten, die Nutzungsausfallentschädigung oder Sachverständigenkosten, sondern auch für die sehr viel schwieriger zu ermittelnden Schadensersatzansprüche bei Körperschäden.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie als Geschädigter vom Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatz verlangen.
Regulierungsgespräche sollten Sie nicht ohne anwaltliche Unterstützung mit der Gegenseite führen. Sprechen Sie uns umgehend nach einem Unfall an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
VerkehrsOrdnungswidrigkeiten- und Strafrecht
In Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen wir Sie bereits im Ermittlungsverfahren, sobald Sie einen Anhörungsbogen von einer Bußgeldstelle erhalten haben. Sollte Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid vorliegen, kontaktieren Sie uns umgehend. Denn die Einspruchsfristen gegen Bußgeldbescheide sind kurz. Hier ist also Eile geboten.
In Verkehrsstrafsachen (insbesondere bei Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht, Fahren unter dem Einfluss von Beträubungsmitteln, Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr usw.) verteidigen wir Sie im Ermittlungs- und Hauptsacheverfahren. Auch in den Rechtsmittelinstanzen (Berufung und Revision) stehen wir Ihnen als Verteidiger zur Verfügung.
Sie sind beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen?
Wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, können ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrzeit den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Die eigentliche „Strafe“ kann dann schnell nebensächlich werden.
Eine gute Verteidigung ist daher oft die letzte Hoffnung, um solche Folgen zu verhindern. Wenden Sie sich also frühzeitig an uns, wenn Ihnen neben der eigentlichen Buße oder Strafe weitreichendere Konsequenzen drohen. Denn gerade wenn ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis eine unbillige Härte darstellen, können durch rechtzeitiges Handeln solch unangenehmene Konsequenzen vermieden werden. An solche Härtefälle stellen die Behörden und Gerichte unterschiedliche Anforderungen. Teilweise gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrung. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen daher im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts gerne zur Seite.
Fahrerlaubnisrecht
Im Fahrerlaubnisrecht geht es um die Erteilung und auch den Entzug der Fahrerlaubnis.
Sind Sie ihren Führerschein wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erst einmal los oder haben Sie ein volles Punktekonto im Fahreignungsregister gesammelt, wird Ihnen nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen: Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommt regelmäßig erst nach einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) in Betracht. Ohne fachkundige Vorbereitigung auf diese Untersuchung sind die Chancen des Bestehens gering. Zu unseren Beratungsleistungen gehört daher auch die Vorbereitung auf eine MPU.
Da die Fahrerlaubnis die Grundvoraussetzung für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist, haben wir uns konsequenterweise auf diesen Bereich des Verkehrsrechts spezialisiert.