Strafrecht

Unsere Leistungen:

Wir beraten und vertreten Sie gerne in folgenden Bereichen:

 

  • Verteidigung im gesamten Strafverfahren
  • Ermittlungs-, Hauptsache und Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)
  • Haftprüfung/Haftbeschwerde
  • Verteidigung bei Sicherstellung/Beschlagnahme
  • Verkehrsstrafsachen (Fahren unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss, verbotene Kraftfahrzeugrennen etc.)
  • Nebenklagevertretung für Opfer einer Straftat

Das rechtsstaatliche Gleichgewicht

In einem gesunden und funktionierenden Rechtsstaat braucht es einen Gegenpol für die Strafverfolungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Daher ist der Strafverteidiger meist nicht nur die letze Hoffnung für den Beschuldigten. Der Strafverteidiger ist vor allem auch das Organ der Rechtspflege, das auf die Einhaltung prozessualer Regeln bestehen muss. Strafverteidigung bedeutet daher häufig, unbequem zu sein und einen „kurzen Prozess“ zu vermeiden.

Pflicht- oder Wahlverteidiger?

Wir verteidigen Sie sowohl als Pflicht- oder als Wahlverteidiger.

Insbesondere bei schwerwiegenden Strafvorwürfen oder bei besonders komplexen Sachverhalten, die die Hinzuziehung von Sachverständigen erfordern, ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Die Staatsanwaltschaft und auch die Strafgerichte berücksichtigen dabei grundsätzlich den Wunsch des Beschuldigten, einen bestimmten Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen.

Aber auch bei Strafvorwürfen, die die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht erforderlich erscheinen lassen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Nur so stellen Sie prozessuale Waffengleichheit her.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich Strafvorwürfen ausgesetzt sehen.

Nebenklagevertretung

Da das Strafrecht und insbesondere die Strafprozessordnung maßgeblich auf die Klärung der Schuldfrage des Täters ausgericht ist, drohen häufig die Rechte und Interessen der Opfer vergessen zu werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Institut der Nebenklage geschaffen. Bei bestimmten Delikten können sich Geschädigte von Straftaten auf Antrag einen Anwalt als Nebenklagevertreter bestellen lassen.

Auf diese Weise erhalten Opfer nicht nur einen besseren Einblick in den Ablauf des Strafverfahrens. Sie können durch den anwaltlichen Beistand auch aktiv am Verfahren mitwirken und auf dessen Ausgang Einfluss nehmen.

Die Wahrnehmung von Opferrechten als Nebenklagevertreter gehört ebenfalls zu unseren Leistungen im Bereich des Strafrechts.