Haftungsrecht

Wer den Schaden hat, … sollte einen Ersatzpflichtigen haben

Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben sich dabei verletzt? Sie wissen nicht, wie hoch Ihr Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger ist? Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler? Oder möchten Sie Vorsorge zur Abwehr von Schadensersatzforderungen, z.B. im vertraglichen Bereich durch Geschäftsbedingungen oder Verhaltensregeln, treffen?

Unsere Leistungen

Zu unseren Leistungen im Haftungsrecht gehören insbesondere:

  • Abwehr von Schadensersatzforderungen aller Art
  • Schadensversicherungsrecht (insbesondere im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung
  • Haftung bei Kapitalanlageberatung und -vermittlung
  • Architekten- und Ingenieurshaftung
  • Arzthaftung
  • Prozessführung

Lassen Sie sich und Ihr Recht kompetent vertreten, fragen Sie uns bei haftungsrechtlichen Problemen um Rat.

HaftungsFälle (er)kennen

Die Bandbreite von Haftungsfällen ist so bunt wie das Leben selbst. Denn haftungsrechtliche Probleme ergeben sich nicht nur bei unerfüllten Verkehrssicherungspflichten (wie dem Verstoß gegen Räum- und Streupflichten im Winter), bei Beratungsfehlern (z.B. von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Kapitalanlageberatern und –vermittlern etc.), bei Kunstfehlern (wie bei ärztlichen Diagnose- und Behandlungsfehlern), sondern auch bei vertragswidrigem Verhalten (Pflichtverletzung, Schlecht- und Nichtleistung).

Die Schwierigkeit in Haftungsfällen besteht regelmäßig darin, die exakten Maßstäbe, an denen ein etwaiger Pflichtenverstoß gemessen wird, zu erkennen. Bei interdisziplinären Überschneidungen (z.B. bei ärztlichen Behandlungsfehlern) haben wir außerdem ein Netzwerk von kompetenten Kooperationspartnern.

Sie können sich im Bereich des Haftungsrechts auf unsere Expertise verlassen.

Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen

Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen aller Art. Gleich ob im außergerichtlichen Bereich oder im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Insbesondere im Bereich der Prozessführung in so genannten Aktiv- und Passivprozessen verfügen wir über umfangreiche und langjährige Erfahrungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Prozessstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können.

Abwehr von Ansprüchen

Auch die Abwehr von Haftungs- bzw. Schadensersatzansprüchen gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

In diesem Bereich blicken wir auf langjährige Beziehungen zur Versicherungswirtschaft, vor allem im Bereich der Schadensversicherungen, zurück. Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsgruppen und deren Versicherungsnehmer in gerichtlichen Verfahren bei der Anspruchsabwehr. Unser Know-how stellen wir jedoch nicht exklusiv unseren Versicherungsmandanten zur Verfügung:

Wenn Sie als Einzelperson oder Unternehmen zu Unrecht in Haftung genommen werden, finden Sie bei uns die erforderliche Unterstützung.