Abgasskandal
Unsere Leistungen:
Wir beraten und vertreten Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte im „Abgasskandal“
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Automobilherstellern
- Geltendmachung von Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen gegenüber Verkäufern/Autohäusern
- Prüfung von Fahrzeugfinanzierungs- und Leasingverträgen
- Widerruf von Fahrzeugfinanzierungs- und Leasingverträgen
Abgasskandal und Abschalteinrichtungen
Der „Abgasskandal“ ist aus der medialen Berichterstattung kaum noch wegzudenken. Hinter diesem Begriff versteckt sich die Verwendung von so genannten Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren, die zur Verringerung von Stickstoffdioxidemmissionen (NOx) eingesetzt werden.
Das europäische Recht verbietet PKW-Herstellern grundsätzlich die Verwendung solcher Abschalteinrichtungen. Gleichwohl haben – soweit bislang bekannt – die meisten namhaften Automobilhersteller auf die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesetzt.
Wenn Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, können Sie den PKW im Wege des Rücktritts oder Schadensersatzes an den Fahrzeughersteller oder den Verkäufer zurückgeben.
Sind Sie betroffen?
Betroffen vom Abgasskandal sind insbesondere Dieselfahrzeuge der folgenden Hersteller:
- Volkswagen, Seat, Skoda (insbesondere 1,4 TDI, 1,6 TDI und 2,0 TDI Motoren der Motorenbaureihen EA 189)
- Audi (insbesondere 1,4 TDI, 1,6 TDI und 2,0 TDI Motoren der Motorenbaureihen EA 189; 3.0 TDI und 4,2 TDI Motoren)
- Mercedes Benz (insbesondere Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit Motoren der Motorenbaureihe OM651, OM642, OM622, OM626)
- Porsche (betroffen sind insbesondere Fahrzeuge mit 3,0 TDI und 4,2 TDI Motoren aus dem Hause VW & Audi)
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um den „Abgasskandal“.