VW EA 288 im Abgasskandal
Verbraucherfreundliche Tendenzen in der Rechtsprechung
Der Motor mit der Bezeichnung VW EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motors VW EA 189, der bereits durch den „Abgasskandal“ Schlagzeilen gemacht hat. Aber auch der VW EA 288 steht mittlerweile im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen betroffenen PKW-Besitzern und dem VW-Konzern. Denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Verbraucherschützer vermuten schon länger das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in den 1.2, 1.6 und 2.0 TDI Motoren der Baureihe VW EA 288.
Der Motor mit der Bezeichnung VW EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motors VW EA 189, der bereits durch den „Abgasskandal“ Schlagzeilen gemacht hat. Aber auch der VW EA 288 steht mittlerweile im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen betroffenen PKW-Besitzern und dem VW-Konzern. Denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Verbraucherschützer vermuten schon länger das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in den 1.2, 1.6 und 2.0 TDI Motoren der Baureihe VW EA 288.
VW EA 288 mit Zykluserkennung und Abschalteinrichtung
Durch die von der Deutschen Umwelthilfe am 23. April 2021 überwiegend nicht geschwärzt veröffentlichte „Dieselgate-Akte“ ist nunmehr klar, dass der Motor VW EA 288 der Abgasstufe Euro 5 mit seiner Abschalteinrichtung als „Blaupause“ für das Software-Update der vom Abgasskandal betroffenen Motoren der Vorgängerbaureihe VW EA 189 diente.
Abschalteinrichtungen aktenkundig
So heißt es in einem Schreiben der FEV Group Holding GmbH, einer Entwicklungsfirma der Automobilkonzerne, vom 6. Oktober 2015, das in der „Dieselgate-Akte zu finden ist, wörtlich:
„Dabei wird in Abhängigkeit von Umgebungsbedingungen und Fahrprofil zwischen zwei Modi unterschieden, die zu unterschiedlichen Kalibrierungen der abgasreduzierenden Einrichtung führen. Innerhalb eines Fahrzyklus kann ein Status-Wechsel von Modus 1 auf Modus 2, als auch ein Wechsel von Modus 2 auf Modus 1 erfolgen. Die gesetzlichen Emissionstests werden ausschließlich in Modus 1 gefahren.“
Äußerst fragwürdig ist die Rolle des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in diesem Zusammenhang: Das FEV attestiert gegenüber dem KBA zwar die Verwendung der beschriebenen Abschalteinrichtungen im Motor VW EA 288 und kündigt die Zusendung eines detaillierten technischen Berichtes an. Tatsächlich landet dieser detaillierte Test jedoch nie bei den Akten. Bedauerlicherweise war das für das KBA kein Grund, bei VW nachzuhaken. Man blieb untätig und ließ VW gewähren.
OLG Naumburg verurteilt VW
Die Haftungsfrage von VW bewertete nun das OLG Naumburg: Mit Urteil vom 25. März 2021, 8 U 68/20 entschied der 8. Zivilsenat, dass diese verschiedenen Modi eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Das OLG Naumburg findet in seiner Entscheidung auch klare Worte für das Verhalten von VW:
„Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA 288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im VW-Motor EA 189.
Der Schaden des Klägers liegt bereits im Abschluss des Kaufvertrages als ungewollter Verbindlichkeit (…).“
Gerichte sehen Verhalten von VW bei Motor VW EA 288 kritisch
Bislang konnte sich VW in vielen Gerichtsverfahren rund um den Motor VW EA 288 häufig erfolgreich hinter einer Mauer des Schweigens verstecken. Umso erfreulicher ist, dass das OLG Naumburg als erstes OLG nun deutliche Worte für das Verhalten von VW findet und das Verhalten des Wolfsburger Unternehmens als sittenwidrig klassifiziert. Die Rechte betroffener Verbraucherinnen wurden damit erheblich gestärkt.
Bislang ergingen nur wenige Urteile zu Lasten von VW
VW hatte bislang verbraucherfreundliche Urteile in Sachen VW EA 288 verhindern können. So hatte bereits das LG Wuppertal mit seinem Beweisbeschluss vom 15. März 2019, Az. 2 O 273/18, bereits vor über zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Die Wuppertaler Richter wollten durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens klären, ob im Motor VW EA 288 Abschalteinrichtungen verbaut sind. Eine Entscheidung in dem Verfahren erging bis heute nicht. Es ist anzunehmen, dass VW sich mit dem dortigen Kläger auf einen Vergleich einigte, um die Beweiserhebung zu verhindern.
Auch in Klageverfahren vor dem OLG Köln liegen bereits seit Ende 2019 Hinweisbeschlüsse zulasten von VW in Sachen VW EA 288 vor. Die Verfahren sind bis heute nicht abgeschlossen. Auch hier dürften die Wolfsburger nachteilige Entscheidungen durch Vergleich verhindert haben.
Ihre Rechte im Abgasskandal
Durch das Verhalten von VW in Sachen EA 288 wurden betroffene PKW-Besitzer geschädigt. Die Fahrzeuge mit diesem Motor sind teilweise schon von Rückrufaktionen betroffen. Es droht schlimmstenfalls die Betriebsuntersagung. Betroffene PKW-Besitzer haben je nach Einzelfall:
- kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche wie einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Nachlieferung), Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz
- Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Lassen Sie sich das Verhalten von VW nicht gefallen: Wir prüfen für Sie, ob Ihr PKW vom VW EA 288 Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen!
Erfahren Sie mehr unter www.abgasskandal-nrw.de