Abgasskandal und der EuGH

 

Abschalteinrichtungen sind (fast immer) illegal!

Mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil zum Abgasskandal (17. Dezember 2020, Az. C-693/18) hat der Europäische Gerichtshof unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass fast sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal zu bewerten sind, sofern die Schadstoffwerte im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegen. Damit steigen die Chancen für viele Halter von Fahrzeugen der Hersteller VW, Daimler, BMW, Volvo und Fiat auf Rückabwicklung ihrer Fahrzeugkäufe oder Schadenersatz.

Argumente der Automobilkonzerne ziehen nicht vor dem EuGH.

Der EuGH hat ausdrücklich erklärt, eine Abschalteinrichtung sei nur dann erlaubt, wenn der Motor ohne diese Einrichtung unmittelbare Schäden erleide oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Die von den Herstellern ins Feld geführte Begründung Abschalteinrichtungen seien notwendig um den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, wertet der EuGH als nicht zulässig.

Verbraucheranwälte und viele Gerichte rügen dieses falsche Verständnis der Automobilhersteller. In der entsprechenden EG-Verordnung ist nämlich eindeutig festgelegt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Nur in einigen wenigen explizit genannten Ausnahmefällen dürfen von dem Verbot Ausnahmen gemacht werden.

Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis haben Automobilhersteller mit dem Argument des „Bauteilschutzes“ umgedreht. Mit der Begründung, der Motor würde ohne Abschalteinrichtung Schaden nehmen, wurden jahrelang Schummelsoftware und Abschalteinrichtungen in Motoren verwendet. Damit ist nach dem Urteil des EuGH Schluss. Außerdem steht nunmehr fest, dass die Argumente der Automobilhersteller hohle Phrasen sind.

Nationale Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung des EuGH!

Es steht zu erwarten, dass nun auch die deutschen Gerichte sich bei der Bewertung der Abschalteinrichtungen der einzelnen Hersteller an der Rechtsauslegung des EuGH orientieren.

Allerdings sollten die betroffenen Fahrzeugbesitzer nicht allzu lange warten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn wer zu lange wartet, läuft Gefahr, dass seine Ansprüche verjähren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu der Frage nach der Verjährung zuletzt nicht allzu verbraucherfreundlich gezeigt.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, möglichst rasch unsere kostenlose Erstberatung zu nutzen. Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung im Abgasskandal können wir Ihnen dabei weitere Informationen geben, wie Ihre Chancen auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen. Sie können dann entweder ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung oder das Fahrzeug behalten und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung einklagen.

Betroffene Hersteller und PKW

Vom Abgasskandal betroffen sind PKW der Hersteller

  • Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, Porsche
  • Daimler (Mercedes)
  • BMW
  • u.v.m.

Und Wohnmobile des Herstellers

  • FIAT/Iveco/Stellantis (F.C.A.)
  • Volkswagen
  • Daimler
  • u.v.m.

Wir beraten und vertreten Sie gerne im Abgasskandal!

Seit 2016 ist unsere Kanzlei im Abgasskandal tätig und konnte in fast allen Fällen für betroffene Verbraucher positive Ergebnisse erstreiten. Denn zu den Ansprüchen betroffener PKW-Besitzer gehören

  • Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche (wie Nachbesserung/Nachlieferung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz)
  • Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich kostenlos über Ihre möglichen Ansprüche im Abgasskandal beraten.